GRILLER GING MORGENS IN FLAMMEN AUF
Maria Enzersdorf: Griller in Brand
Bericht
So hatten sich die Hausbesitzer einen gemütlichen Samstag ganz sicher nicht vorgestellt: In den frühen Morgenstunden des 28. Mai 2005 löste sich der elektrische Griller auf der Terrasse eines Einfamilienhauses in der Fischer von Erlachgasse auf rätselhafte Weise in Flammen auf. Er war laut Angaben der Bewohner nicht in Betrieb gewesen. Auch ein Schrank wurde vom Feuer erfasst.
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Ein aufmerksamer Nachbar entdeckte gegen 6.40 Uhr den Brand und wählte den Feuerwehrnotruf 122. Die Feuerwehr-Bezirksalarmzentrale Mödling alarmierte um 6.42 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Maria Enzersdorf. Während 23 Mann mit fünf Fahrzeugen anrückten, begann der Hausbesitzer erfolgreich mit Erster Löschhhilfe. Mit zwei 6 kg-Pulverlöschern konnte er das Feuer bis zum Eintreffen der Löschprofis unter Kontrolle halten.
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Mit Hilfe eines Hochdruckstrahlrohrs war dem Spuk dann ein rasches Ende bereitet. Zur Bekämpfung von Glutnestern musste die Feuerwehr den Schrank komplett abmontieren. Auch die Vollwärmeschutzfassade hatte Schaden genommen. Mit Hilfe eines Infrarot-Thermometers wurde die Temeratur der Mauer gemessen.
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Um völlig sicher zu gehen, dass sich in der Isolierung kein Brand ausbreitet, wurde die Fassade geöffnet. Dort, wo die Fassade der Flammen- und damit Hitzeentwicklung ausgesetzt gewesen ist, war die Wärmeisolierung (EPS-Platten) zwischen Mauer und Putz komplett weggeschmolzen.
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Da die verwendeten Materialien aber offensichtlich den geltenden Bestimmungen und Normen entsprochen haben, kam es unter dem Verputz zu keiner Brandausbreitung.
Nachdem keine Gefahr mehr bestand, konnte die Freiwillige Feuerwehr Maria Enzersdorf nach rund 45 Minuten wieder einrücken.
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Brandschutztipp
Isolierungsmaterialien für Vollwärmeschutzfassaden müssen mindestens die Brennbarkeitsklasse B1 "schwer brennbar" aufweisen. Dies bedeutet, dass sie nur dann brennen können, wenn ein sogenanntes "Stützfeuer" vorhanden ist, also wenn sie einer Flammeneinwirkung ausgesetzt sind. Von alleine dürfen derartige Materialien aber nicht weiterbrennen und müssen bei Entzug des Stützfeuers verlöschen.
Gottfried Bauer, Brandrat
Pressestelle BFK Mödling
Bilder
Bericht #77